Neue Datenschutzgesetze und das Inkrafttreten des EU Data Act verändern die Grundlagen von Tracking und Webanalyse. Unternehmen stehen vor der doppelten Herausforderung, Datenzugangsrechte zu gewähren und gleichzeitig Datensicherheit und Privatsphäre zu gewährleisten. Diese Regeln haben direkte Folgen für Marketing, Analyseprozesse und die technologische Infrastruktur.
EU Data Act und DSGVO: Rechtslage und Folgen für Tracking und Webanalyse
Ab dem 12. September 2025 gelten die Vorgaben des EU Data Act verbindlich in der EU. Die Kommission stellt klar, dass die DSGVO weiterhin uneingeschränkt auf personenbezogene Datenverarbeitung Anwendung findet; im Konfliktfall hat die DSGVO Vorrang.
Eine Bitkom-Umfrage zeigte, dass nur rund 1 % der Unternehmen die Vorgaben vollständig umgesetzt haben, 4 % teilweise, während 52 % fälschlicherweise glauben, nicht betroffen zu sein. Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst warnte vor einer Wiederholung des Umsetzungsdramas der DSGVO.
Neue Datenzugangsrechte und Auswirkungen auf Nutzerrechte und Firmen
Der Data Act gibt Nutzerinnen und Nutzern vernetzter Produkte mehr Kontrolle über die von ihnen erzeugten Daten und regelt, wann Unternehmen oder Behörden auf Daten zugreifen müssen. Die EU-Kommission betont, dass personenbezogene Daten nur bei einer gültigen Rechtsgrundlage — etwa einer Einwilligung — weitergegeben werden dürfen.
Für die Branche bedeutet das: mehr Anfragen nach Datenzugang, veränderte Compliance-Prozesse und die Notwendigkeit, Geschäftsgeheimnisse technisch zu schützen. Insight: Unternehmen müssen Zugangsprozesse operationalisieren oder riskieren regulatorische und wirtschaftliche Nachteile.

Technische Konsequenzen: Cookies, Server-Side-Tracking und datenschutzfreundliche Webanalyse
Die technischen Grundlagen des Online-Tracking ändern sich: Browser wie Safari und Firefox blockieren Third-Party-Cookies, und Google hat langfristige Pläne zur Reduktion solcher Cookies in Chrome angekündigt. Das untergräbt klassische cookie-basierte Modelle für Retargeting und Attribution.
Als Antwort setzen viele Anbieter auf Server-Side-Tracking, verstärkte Nutzung von First-Party-Daten und Privacy-Preserving-Analytics. Techniken wie Device- oder Browser-Fingerprinting und probabilistisches Matching werden diskutiert, laufen aber datenschutzrechtlich oft in eine Grauzone.
Alternativen für Webanalyse und die Rolle der Einwilligung
Studien zeigen, dass typische Einwilligungs-Raten zwischen 30–50 % liegen, was die Datenbasis für Analysen schwächt. Unternehmen investieren deshalb in A/B-Tests für Consent-Banner, granulare Opt-in-Modelle und in anonymisierte, aggregierte Auswertungen, um Privatsphäre und Datenqualität zu balancieren.
Fakt ist: technische Anpassungen sind nötig, um Datensicherheit zu gewährleisten und gleichzeitig brauchbare Erkenntnisse für Marketing und Produktentwicklung zu erhalten. Nächster Schritt: Integration datenschutzfreundlicher Messmethoden in bestehende Analyse-Stacks.
Operative Pflichten: Einwilligung, Datensicherung und Vorbereitung auf Anfragen
Auf der operativen Ebene raten Aufsichten und Datenschutzbehörden zur aktiven Vorbereitung. Die Landesdatenschutzbeauftragten — etwa die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Landesbeauftragte Maria Christina Rost — betonen, dass Datennutzbarkeit und Datenschutz sich nicht ausschließen.
Die Hamburger Datenschutzaufsicht hat eine Handreichung zum Data Act veröffentlicht: Unternehmen sollten Verfahren für Zugangsanfragen, Datenschutz-Folgenabschätzungen und den Schutz von Geschäftsgeheimnissen einrichten. Wer Transparenz und Verfahrensverzeichnisse bereits im Rahmen der DSGVO aufgebaut hat, kann diese Prozesse auf nichtpersonenbezogene Daten übertragen.
Praktische Folgen für Marketing, Aftermarket-Dienste und Rechtsabteilungen
Konkrete Folgen sind eine steigende Nachfrage nach technischen Lösungen zur Segmentierung von personenbezogenen und nicht-personenbezogenen Daten, Investitionen in Datensicherheit und Schulungen für Rechts- und Produktteams. Aftermarket-Anbieter könnten durch einfacheren Datenzugang profitieren — vorausgesetzt, rechtliche Voraussetzungen und Einwilligung sind geklärt.
Schlüssel-Insight: Unternehmen, die Prozesse für Datenverarbeitung und Nutzerrechte frühzeitig anpassen, können regulatorische Risiken minimieren und Wettbewerbsvorteile erzielen.
Ausblick: Die nächsten Monate werden zeigen, wie schnell Unternehmen Zugangsanfragen operationalisieren und welche technischen Standards sich für datenschutzkonforme Webanalyse durchsetzen. Behörden und Marktakteure werden weiterhin Leitlinien veröffentlichen — die Umsetzung bleibt eine Priorität für 2026.




